Umzug: Sollten Sie die Glühbirnen wirklich in Ihrer alten Wohnung lassen?

Im französischen Recht ist eine Glühbirne weder ein Möbelstück noch eine Immobilie per se. Diese Unklarheit in der rechtlichen Qualifikation erklärt, warum die Frage bei jedem Umzug auftaucht, ohne jemals eine eindeutige Antwort zu erhalten. Das Thema wird in der Praxis durch den Vergleich zwischen zwei Dokumenten geregelt: dem Übergabeprotokoll bei Einzug und dem Übergabeprotokoll bei Auszug.

Glühbirne, Leuchte, Fassung: die rechtlichen Unterscheidungen, die zählen

Die häufigste Verwirrung betrifft den Unterschied zwischen der Leuchte und der Glühbirne. Eine an der Wand oder Decke befestigte Leuchte (Wandleuchte, Deckenleuchte, Einbau-Spot) wird als Immobilie durch Bestimmung betrachtet. Das Entfernen beim Auszug kann eine Abzug vom Kautionsbetrag rechtfertigen, sogar eine Aufforderung zur Wiederherstellung.

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Die Glühbirne hingegen ist ein Verbrauchsmaterial. Sie wird eingeschraubt, herausgeschraubt und ersetzt. Kein Gesetzestext klassifiziert sie ausdrücklich als Teil der Ausstattung der Wohnung, die der Mieter zurückgeben muss. Der Dekret Nr. 87-712 vom 26. August 1987 erwähnt die “geringen Reparaturen”, die vom Mieter zu tragen sind, einschließlich des Austauschs von gebrauchten Glühbirnen während der Mietdauer. Nichts verpflichtet dazu, beim Auszug welche zu hinterlassen.

Die Fassung hingegen gehört zur fest installierten Elektroinstallation. Sie bleibt in der Wohnung. Ein nacktes Kabel ohne Fassung an der Decke kann als Beschädigung im Übergabeprotokoll bei Auszug vermerkt werden. Wenn Sie müssen wir die Glühbirnen laut MetamorpHouse lassen, hängt die Antwort immer davon ab, was beim Einzug vermerkt war.

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Mann, der Glühbirnen in Luftpolsterfolie während eines Umzugs einpackt

Übergabeprotokoll bei Einzug und Glühbirnen: das einzige Dokument, das zählt

Die gesamte Frage löst sich durch das Lesen des ersten Übergabeprotokolls. Wenn dieses Dokument “Glühbirne vorhanden und funktionsfähig” in jedem Raum erwähnt, hat der Vermieter das Recht, die gleiche Situation beim Auszug zu verlangen. Eine fehlende oder defekte Glühbirne kann einen Abzug von der Kaution rechtfertigen, vorausgesetzt, der Vergleich Einzug/Auszug zeigt eine Veränderung, die dem Mieter zuzuschreiben ist.

Wenn das Übergabeprotokoll bei Einzug nichts über die Glühbirnen sagt (was oft vorkommt), hat der Vermieter keine Grundlage, um irgendetwas zu verlangen. Artikel 1731 des Bürgerlichen Gesetzbuches geht davon aus, dass der Mieter die Wohnung in gutem Zustand erhalten hat, aber diese Vermutung gilt nur für die tatsächlich beschriebenen Elemente.

Was vor dem Auszug zu überprüfen ist

  • Lesen Sie Ihr Übergabeprotokoll bei Einzug Zimmer für Zimmer durch: jede Erwähnung einer Glühbirne verpflichtet Sie, das Äquivalent zurückzugeben
  • Fotografieren Sie die Leuchten und Glühbirnen vor dem Umzug, Zeitstempel auf Ihrem Telefon aktiviert
  • Wenn Sie herkömmliche Glühbirnen durch leistungsstärkere LEDs ersetzt haben, sind Sie nicht verpflichtet, das Originalmodell zurückzugeben
  • Bewahren Sie eine Kopie des Übergabeprotokolls bei Einzug bis zur vollständigen Rückgabe der Kaution auf

Immobilienverkauf: die vertragliche Klausel als einzige Garantie

Die Situation ist für Verkäufer anders. Bei Mietverhältnissen wird der Rahmen durch den Mietvertrag und das Übergabeprotokoll gesetzt. Beim Verkauf bleibt die Rechtsprechung zur Qualifikation der Glühbirne unklar.

Ein Urteil des Berufungsgerichts Poitiers vom 23. Mai 2023 (Nr. 22/02540) veranschaulicht diese Grauzone. Das Verkaufsversprechen sah vor, dass der Verkäufer “ausreichend lange elektrische Beleuchtungskabel mit ihren Fassungen und Glühbirnen” hinterlassen musste. Das Gericht wandte die vertragliche Klausel an, nicht ein allgemeines Prinzip.

Die praktische Lehre: In Ermangelung einer grundlegenden Rechtsprechung besteht die einzige Sicherheit darin, im Kaufvertrag aufzulisten, was bleibt und was geht. Notare empfehlen zunehmend, eine spezifische Klausel zu Glühbirnen, Leuchten und fest installierten elektrischen Geräten hinzuzufügen.

Leere Küche mit fehlender Glühbirnenfassung und Haftnotiz während eines Umzugs

Abzug von der Kaution für Glühbirnen: Anfechtung und Rechtsmittel

Einige Vermieter ziehen einige Euro von der Kaution für fehlende Glühbirnen ab. Diese Praxis ist legal, wenn das Übergabeprotokoll bei Einzug deren Anwesenheit erwähnt. Andernfalls wird sie missbräuchlich.

Wie man einen ungerechtfertigten Abzug anfechtet

Der Mieter hat ein einfaches Rechtsmittel. Er muss dem Vermieter einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein senden und eine Kopie des Übergabeprotokolls bei Einzug beilegen. Wenn dieses die Glühbirnen nicht erwähnt, beruht der Abzug auf nichts.

Im Falle einer Ablehnung durch den Vermieter kann die Abteilung für Schlichtung kostenlos eingeschaltet werden. Bei geringen Beträgen löst die Schlichtung die meisten Streitigkeiten ohne Gericht. Der Richter für Streitigkeiten im Schutzbereich bleibt zuständig, wenn die Schlichtung scheitert.

  • Frist für die Rückgabe der Kaution: ein Monat, wenn das Übergabeprotokoll bei Auszug mit dem bei Einzug übereinstimmt, zwei Monate bei Abweichungen
  • Der Vermieter muss jeden Abzug durch Rechnungen oder Kostenvoranschläge rechtfertigen, auch für Glühbirnen
  • Die Abnutzung spielt ebenfalls eine Rolle: Eine Glühbirne, die seit mehreren Jahren installiert ist, hat eine begrenzte Lebensdauer, und die Abnutzungstabelle des Mietvertrags kann den Abzug auf null reduzieren

Der Punkt, der den meisten Leitfäden zu diesem Thema entgeht: Die Frage der Glühbirnen stellt sich nie isoliert. Sie ist Teil des umfassenden Vergleichs zwischen den beiden Übergabeprotokollen. Eine saubere Wohnung, mit gutem Zustand der Wände und funktionierenden Geräten, wird in den meisten Fällen nicht wegen einer fehlenden Glühbirne abgezogen. Der Pragmatismus des Vermieters hängt oft vom allgemeinen Zustand der Wohnung bei der Schlüsselübergabe ab.

Umzug: Sollten Sie die Glühbirnen wirklich in Ihrer alten Wohnung lassen?